Premiere in Brüssel
Als erstes Parlament hat der Deutsche Bundestag von der "Subsidiaritätsrüge" Gebrauch gemacht. Dank des im Lissabon-Vertrag eingeführten Instruments können nun auch die nationalen Parlamente die EU-Kommission zur Prüfung der EU-Gesetzentwürfe zwingen. Von Michael Mangold
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, FDP und LINKE hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag, den 8. Oktober 2010, beschlossen, eine Subsidiaritätsrüge gegen die jüngsten Pläne der EU-Kommission zur Reform der Einlagensicherung zu erheben. Unterstützung erhalten die Parlamentarier dabei vom Bundesrat, der bereits zwei Wochen zuvor die Pläne aus Brüssel abgelehnt hatte.
Der Bundestag weiht somit als erstes Parlament ein Element des Vertrages von Lissabon ein, das den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten eine stärkere direkte Kontrolle der EU-Kommission gewähren soll: Reift bei einem nationalen Parlament den Eindruck, dass ein Gesetz aus Brüssel unrechtmäßig in eine Materie eingreift, die im nationalen oder gar regionalen Rahmen geregelt gehört – es also gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt – so vermag es mittels der Subsidiaritätsrüge dagegen Einspruch zu erheben. Sollte sich dann mindestens ein Drittel der nationalen Parlamente aller 27 EU-Staaten der Rüge anschließen, zwingt diese die EU-Kommission zu einer erneuten Prüfung ihres Gesetzesvorhabens.
Anlass des Protests: Die Finanzpolitik
Hintergrund dieser erstmaligen Anwendung des neuen Einspruchsmechanismus ist die geplante Reform der Einlagesicherung. Das Ressort von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier möchte die Bestimmungen, welche die Auszahlungen und Entschädigungen an Bankkunden im Falle der Pleite eines Kreditinstituts regeln, EU-weit harmonisieren. Der Kommission schwebt ein einheitlicher maximaler Auszahlungsbetrag von 100.000 Euro pro Kunde vor.
Der Deutsche Bundestag und die Deutsche Länderkammer halten eine Pflicht für alle europäischen Banken und Kreditinstitute, sich dem geplanten Einlagensicherungssystem anzuschließen, für überflüssig. Das deutsche Sicherungssystems sei effektiver organisiert, argumentiert der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 24. September, da sich die Banken gegenseitig sicherten und somit Auszahlungsbeträge ermöglichten, die weit höher als 100.000 Euro liegen können. Die nationale Regelung sei somit durchaus in der Lage den Sachverhalt effektiv und gar effektiver zu regeln, ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Eine Regelung aus Brüssel verletze dieses Prinzip sogar.
Andere europäische Parlamentarier unterstützen ihre deutschen Kollegen
Es soll Signale aus den Parlamenten in Paris, Stockholm und Wien geben, sich der Initiative des Deutschen Bundestages anzuschließen berichtet die FAZ unter Berufung auf den Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Peter Altmeier. Dieser hält die Zustimmung anderer EU-Staaten für unsicher, hofft aber dank der Signalwirkung, die die Premiere des Einspruchsmechanismus mit sich bringe, auf die Aufmerksamkeit von Binnemarktkommissar Barnier.
Aus europäischer Perspektive könnte der Fall der Einlagensicherung ein Indiz dafür bedeuten, dass die nationalen Volksvertretungen die Bedeutung des Reformvertrags von Lissabon für ihre gestärkte Rolle im Konstrukt EU zu entdecken beginnen. Es wird zu sehen sein, inwieweit der Reformvertrag eine neue Dynamik in die europäische Politik einbringt.
—
Weiterlesen?
>>> Zehn Thesen zur Subsidiaritätsrüge der Europa-Union Deutschland (dt., pdf)
Über den Autor
Michael Mangold (25) aus Ludwigsburg bei Stuttgart ist seit Sommer 2010 move-Chefredakteur. Er studiert Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin und arbeitet in der Abteilung für Public Relations und Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion im Brandenburger Landtag. Nach dem Abi 2005 und während des Studiums an seiner ehemaligen Uni Tübingen war er vier Jahre lang als freier Journalist für lokal-regionale Tageszeitungen in Süddeutschland unterwegs.



